Das Bundesverfassungsgericht kann nach Erhebung der Anklage durch einstweilige Anordnung bestimmen, daß der Bundespräsident an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.
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Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 53 BVerfGG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.