In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.
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5 interaktive Fälle zu § 92 BVerfGG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.