(1)
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wird für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 eine Auftragskostenpauschale in folgender Höhe gezahlt:
(2)
Die Verteilung erfolgt jeweils nach der Einwohnerzahl. Die Auftragskostenpauschale wird in Raten zum 10. der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember eines jeden Jahres ausgezahlt.