Jurafuchs

Artikel 28

Freizügigkeit-ArbN-VO
Der Beratende Ausschuss
Stand 2019-07-11
Artikel 28

Der Beratende Ausschuss legt seine Arbeitsmethoden in einer Geschäftsordnung fest, die in Kraft tritt, wenn der Rat sie nach Stellungnahme der Kommission genehmigt hat. Die vom Beratenden Ausschuss eventuell beschlossenen Änderungen treten nach dem gleichen Verfahren in Kraft.

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