Artikel 35
Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt. geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.
Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt. geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.