Jurafuchs

Artikel 32

Freizügigkeit-ArbN-VO
Der Fachausschuss
Stand 2019-07-11
Artikel 32

Den Vorsitz im Fachausschuss führt ein Mitglied der Kommission oder dessen Vertreter. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ausschusses können Fachberater hinzuziehen.

Die Sekretariatsgeschäfte werden von den Dienststellen der Kommission wahrgenommen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →