Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten sowie für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur in Thüringen als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur.
§ 1
ThürGDIGZiel des Gesetzes
Allgemeine Bestimmungen
Stand 2009-07-08