Jurafuchs

§ 12

ThürGDIG
Geltungsdauer/Evaluierung
Schlussbestimmungen
Stand 2009-07-08
Die Landesregierung legt zum Zwecke der Evaluierung zum Ende des Jahres 2018 dem Landtag einen Bericht zu den Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes vor. Dabei berichtet sie insbesondere über die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für Bürger und Verwaltung, über die mit dem Gesetz erzielten Verbesserungen hinsichtlich der kostengünstigen Bereitstellung der verschiedenen Geodaten sowie über die Inanspruchnahme dieses Angebots. Sie nimmt dabei auch zur Notwendigkeit einer erneuten Gesetzesänderung Stellung.

Meine Notizen

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