Jurafuchs

§ 8

ThürGDIG
Metadaten und Suchdienste
Anforderungen an die Geodateninfrastruktur
Stand 2009-07-08
(1)
Die für das amtliche Vermessungswesen zuständige obere Landesbehörde baut ein Metadateninformationssystem mit Suchdiensten entsprechend den Vorgaben der Rechtsverordnungen nach § 11 Abs. 1 aus, betreibt dieses und stellt es über das Geoportal nach § 6 Abs. 1 bereit.
(2)
Die geodatenhaltenden Stellen haben für ihre Geodaten und Geodatendienste die zugehörigen Metadaten entsprechend den Vorgaben der Rechtsverordnungen nach § 11 Abs. 1 in dem Metadateninformationssystem nach Absatz 1 zu erstellen sowie in Übereinstimmung mit den Geodaten und Geodatendiensten aktuell zu halten.
(3)
Sofern geodatenhaltende Stellen eigene Metadateninformationssysteme entsprechend den Vorgaben der Rechtsverordnungen nach § 11 Abs. 1 betreiben, können sie ihre Metadaten über diese erstellen, führen, in Übereinstimmung mit den Geodaten und Geodatendiensten aktuell halten und über die entsprechenden Suchdienste im Geoportal nach § 6 Abs. 1 bereitstellen.
(4)
Als Metadaten zu Geodaten sind mindestens Angaben zu folgenden Aspekten zu führen:
1.
Bedingungen für den Zugang zu Geodaten und Geodatendiensten und deren Nutzung sowie gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten,
2.
Qualität und Gültigkeit der Geodaten,
3.
die für die Schaffung, Verwaltung, Erhaltung und Verbreitung von Geodaten und Geodatendiensten zuständige Stelle und
4.
Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit nach § 9 sowie die Gründe für solche Beschränkungen.

Darüber hinaus umfassen die Metadaten Angaben, inwieweit die beschriebenen Geodaten den Durchführungsbestimmungen nach Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2007/2/EG entsprechen.

(5)
Für Suchdienste ist zumindest die Kombination von Suchkriterien entsprechend den folgenden Aspekten zu gewährleisten:
1.
Schlüsselwörter,
2.
Klassifizierung von Geodaten und Geodatendiensten,
3.
geographischer Standort,
4.
Qualitätsmerkmale,
5.
die für die Erfassung, Führung und Bereitstellung zuständige Stelle und
6.
Bedingungen für den Zugang einschließlich bestehender Beschränkungen und deren Gründe, Bedingungen für die Nutzung sowie gegebenenfalls anfallende Verwaltungskosten.

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