Abfallbehörden sind1.das für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft zuständige Ministerium,2.das Regierungspräsidium und3.in den Fällen des § 20 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindevorstand oder der Magistrat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17 Datenverarbeitung§ 19 Sachliche Zuständigkeit →