Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 27 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 am 1. Juli 2014 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 27 Aufhebung bisherigen Rechts, Fortgeltung *)