Jurafuchs

§ 37

LGebG
Inkrafttreten
Sechster Teil Schlußvorschriften
Stand 1974-12-03
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
(2)
Für Amtshandlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nachgesucht waren, aber erst nach seinem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Kosten nach bisherigem Recht zu erheben; es kann jedoch bereits dieses Gesetz angewendet werden, sofern es für den Kostenschuldner günstiger ist. Das gleiche gilt für Widerspruchsverfahren (§ 15 Abs. 4 bis 6), die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen sind.

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