Jurafuchs

§ 6

NNachbG
Ansprüche des Nachbarn
Nachbarwand
Stand 2014-07-23
Soweit die Nachbarwand dem § 5 Abs. 2 entspricht, hat der Nachbar keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung ( § 912 BGB ) oder auf Abkauf von Boden ( § 915 BGB ). Wird die Nachbarwand beseitigt, bevor angebaut ist, so kann der Nachbar für die Zeitspanne ihres Bestehens eine Vergütung gemäß § 912 BGB beanspruchen.

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