Jurafuchs

Artikel 31

Schengener-Grenzkodex
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Stand 2025-10-16
Artikel 31

Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Kommission und der betreffende Mitgliedstaat/die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichtet/unterrichten das Europäische Parlament und den Rat so bald wie möglich über etwaige Gründe, die die Anwendung des Artikels 21 und der Artikel 25 bis 30 auslösen könnten.

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