Artikel 40
Kleiner Grenzverkehr
Diese Verordnung lässt Vorschriften der Union über den kleinen Grenzverkehr und bestehende bilaterale Abkommen über den kleinen Grenzverkehr unberührt.
Kleiner Grenzverkehr
Diese Verordnung lässt Vorschriften der Union über den kleinen Grenzverkehr und bestehende bilaterale Abkommen über den kleinen Grenzverkehr unberührt.