Jurafuchs

Artikel 8c

Schengener-Grenzkodex
Standards für automatisierte Grenzkontrollsysteme
Grenzkontrollen an den Außengrenzen und Einreiseverweigerung
Stand 2025-10-16
Artikel 8c

Standards für automatisierte Grenzkontrollsysteme

Automatisierte Grenzkontrollsysteme sind, soweit möglich, so gestaltet, dass sie von allen Personen, mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, genutzt werden können. Zudem müssen sie so gestaltet sein, dass die Menschenwürde, insbesondere wenn schutzbedürftige Personen betroffen sind, uneingeschränkt gewahrt wird. Mitgliedstaaten, die sich für die Verwendung von automatisierten Grenzkontrollsystemen entscheiden, haben dafür Sorge zu tragen, dass vor Ort ausreichend Personal zur Verfügung steht, das bei der Nutzung solcher Systeme Hilfestellung leistet.

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