(1)(weggefallen)(2)§ 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind.(3)(weggefallen)(4)(weggefallen)(5)(weggefallen)Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft →