(1)Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.(2)Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Freiwillige Versicherung§ 8 Arbeitsunfall →