Bei der Auswahlentscheidung der Hochschule über die Zulassung zu weiterbildenden Masterstudiengängen ist der Eignung maßgeblicher Einfluss zu geben. Die Feststellung der Eignung richtet sich auch nach den beruflichen Erfahrungen. Das Nähere sowie das Verfahren regelt die Hochschule durch Satzung. Die Bestätigung der Satzung wird durch die Hochschulleitung unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit erteilt. Soweit Gebühren für die Durchführung des Auswahlverfahrens erhoben werden, dürfen diese 25 Euro pro Aufnahmeverfahren nicht übersteigen.
§ 16
BerlHZGAuswahlverfahren für weiterbildende Masterstudiengänge
Abschnitt 3 Masterstudiengänge
Stand 2019-10-09