Jurafuchs

§ 22

GarVO
Bauvorlagen, Feuerwehrpläne
Teil IV Bauvorlagen
Stand 2025-06-03
(1)
Die Bauvorlagen müssen zusätzlich Angaben über
1.
die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Stellplätze und Fahrgassen,
2.
die natürliche Lüftung bzw. maschinelle Abluftanlagen und
3.
die CO-Warnanlage

enthalten.

(2)
Für geschlossene Mittel- und Großgaragen sind auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde Feuerwehrpläne anzufertigen, mit der Feuerwehr abzustimmen und dieser zur Verfügung zu stellen.

Meine Notizen

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