Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 95 Mitwirkung der Beteiligten§ 97 Verträge und Erklärungen →