Die Gemeinde hat ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.
§ 10
HGOVermögen und Einkünfte
ERSTER TEIL Grundlagen der Gemeindeverfassung
Stand 2005-03-07