Bei Unternehmen, für die kein Wettbewerb gleichartiger Unternehmen besteht, dürfen der Anschluss und die Belieferung nicht davon abhängig gemacht werden, dass auch andere Leistungen oder Lieferungen abgenommen werden.
§ 127b
HGOVerbot des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
Stand 2005-03-07