Die Schulkonferenz ist rechtzeitig zu hören
1.
vor der Zusammenlegung, Teilung, Verlegung oder Schließung der Schule sowie zur Verlegung von Klassen oder Schulstufen an andere Schulen,
2.
vor größeren Um- oder Neubaumaßnahmen an der Schule.
Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Wochen zur Stellungnahme gesetzt werden.