Unterhalb der zentralen Ebene werden an der Dualen Hochschule folgende Gremien gebildet:
1.
Koordinierungskommissionen,
2.
Studienkommissionen und
3.
Kooperationsausschüsse.
Im Übrigen regelt die Grundordnung die Selbstverwaltungsstruktur unterhalb der zentralen Ebene nach den §§ 118 bis 120.