Die aus Leitern der Hochschulen gebildete Landespräsidentenkonferenz dient dem Zusammenwirken der Hochschulen, wird an der Hochschulentwicklungsplanung des Landes beteiligt und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu Regelungen, die den Hochschulbereich insgesamt betreffen.
§ 45
ThürHGLandespräsidentenkonferenz
Übergeordnete Gremien, Landeswissenschaftskonferenz
Stand 2018-05-10