Jurafuchs

§ 14

JAG
ZWEITER TEIL Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Stand 2004-03-15
Die mündliche Prüfung besteht aus drei Abschnitten und dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen der Pflichtfächer einschließlich der Grundlagenbezüge Rechtsprobleme aufgrund von Rechtskenntnissen und mit Verständnis für wissenschaftliche Denkweisen und Arbeitsmethoden sowie für Grundfragen der Rechtswissenschaft und der mit ihr verbundenen Wissenschaften (§ 6) behandeln kann.

Meine Notizen

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