Eine wahlberechtigte Person erhält auf Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde einen Wahlschein. Der Antrag ist von der wahlberechtigten Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person zu stellen.
§ 19
BbgLWahlGAusstellung eines Wahlscheines
Wahlscheine
Stand 2023-07-04