Im Wahlkreis ist die oder der Bewerbende gewählt, die oder der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
§ 2
BbgLWahlGWahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen
Allgemeines und Wahlverfahren
Stand 2023-07-04