Die Kreiswahlvorschläge sind der zuständigen Kreiswahlleiterin oder dem zuständigen Kreiswahlleiter, die Landeslisten der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter spätestens am 48. Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.
§ 23
BbgLWahlGEinreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge
Stand 2023-07-04