Die am 30. Juni 2012 bestehenden Laufbahnen werden nach Maßgabe der Anlage 4 in die Laufbahnen nach § 14 Abs. 2 LBG übergeleitet.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 46 Fortbildungsqualifizierung§ 48 Inkrafttreten →