Es ist verboten, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente in einer Lautstärke zu benutzen, die eine andere Person erheblich belästigt. § 3 Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 4
LImSchG BlnTonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
Zweiter Teil Schutz vor Geräuschen
Stand 2023-12-07