Das Land Brandenburg strebt als moderner, fahrradfreundlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion an. Das Land Brandenburg ergreift geeignete Maßnahmen, um seine Dienststellen fahrradfreundlicher zu gestalten.
§ 13
BbgMobGFahrradfreundlicher Arbeitgeber
Allgemeines
Stand 2024-02-09