Jurafuchs

§ 25

BbgMobG
Elektrokleinstfahrzeuge
Formen der Nahmobilität und multimodale Vernetzung
Stand 2024-02-09
(1)
Elektrokleinstfahrzeuge stellen einen Bestandteil des multimodalen Mobilitätsangebotes dar.
(2)
Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sollen im öffentlichen Raum bei Bedarf gesonderte Bereiche jenseits von Gehwegen und Radverkehrsanlagen ausgewiesen werden.

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