Jurafuchs

Artikel 1

Parteienfinanzierungs-VO
Gegenstand
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Stand 2019-03-27
Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung werden das Statut und die Finanzierung politischer Parteien auf europäischer Ebene („europäische politische Parteien“) und politischer Stiftungen auf europäischer Ebene („europäische politische Stiftungen“) geregelt.

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