Artikel 40
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 wird mit Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin, was Rechtsakte und Verpflichtungen in Bezug auf die Finanzierung politischer Parteien und politischer Stiftungen auf europäischer Ebene für die Haushaltsjahre 2014, 2015, 2016 und 2017 anbelangt.