Die Entschädigung für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und Soldaten richtet sich nach dem Soldatenentschädigungsgesetz. Zuständig für die Durchführung ist die Bundeswehrverwaltung.
§ 24a
SGB 1Leistungen der Soldatenentschädigung
Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
Stand 2026-05-06