Jurafuchs

§ 12

SWG
Medien
Stand 2024-03-05
(1)
Im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien sind der sorbischen/wendischen Kultur und Sprache angemessen Rechnung zu tragen.
(2)
Das Land Brandenburg wirkt darauf hin, daß die sorbische/wendische Kultur und Sprache auch in privaten Medien Berücksichtigung finden.

Meine Notizen

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