Die Landesregierung erstattet dem Landtag zur Mitte der Wahlperiode Bericht zur Lage des sorbischen/wendischen Volkes im Land unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur. Der Bericht beinhaltet eine Bestandsaufnahme, analysiert die Wirksamkeit der Förderung sorbischer/wendischer Sprache und Kultur und trifft Aussagen zu Vorhaben der Landesregierung.
§ 5b
SWGBericht der Landesregierung
Stand 2024-03-05