Die Landesregierung benennt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Sie oder er unterstützt die Koordination der Ministerien in allen die Sorben/Wenden betreffenden Fragen.
§ 5a
SWGBeauftragte oder Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei der Landesregierung
Stand 2024-03-05