Jurafuchs

§ 52

StrG LSA
Technische Verwaltung
Abschnitt 8: Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Stand 1993-07-06
Die Landkreise können durch Vereinbarung die technische Verwaltung der Kreisstraßen der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt gegen Erstattung der entstehenden Kosten übertragen. Die Straßenbaulast bleibt unberührt.

Magdeburg, den 6. Juli 1993.

Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt

Dr. Keitel

Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt

Prof. Dr. Münch

Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Dr. Rehberger

Meine Notizen

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