Die Landkreise können durch Vereinbarung die technische Verwaltung der Kreisstraßen der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt gegen Erstattung der entstehenden Kosten übertragen. Die Straßenbaulast bleibt unberührt.
Magdeburg, den 6. Juli 1993.
Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt
Dr. Keitel
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Prof. Dr. Münch
Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Rehberger