Jurafuchs

§ 25

ThürTG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Stand 2019-10-10
(1)
§ 20 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.
(2)
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Absatz 1 Satz 2 tritt das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 14. Dezember 2012 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229), außer Kraft.

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