(1)Dieses Gesetz tritt am 1. September 1974 in Kraft. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die zum Erlaß von Verordnungen ermächtigen, und § 30 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)§ 30 tritt am 1. September 1974 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30