Soweit in anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder geänderten Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.
§ 22
AGVwGOVerweisungen
Übergangs und Schlussvorschriften
Stand 1960-10-16