Jurafuchs

§ 4

BauVorlVO
Werbeanlagen
Teil II Vorzulegende Bauvorlagen
Stand 2025-11-11
(1)
Für die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen sind folgende Bauvorlagen vorzulegen:
1.
ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster gemäß § 7 Absatz 1 und ein Lageplan mit Darstellungen gemäß § 7 Absatz 3 Nummern 1, 2, 4 und 6 und mit Einzeichnung des Standorts der Werbeanlage,
2.
eine vermaßte Zeichnung gemäß Absatz 2 und eine Beschreibung gemäß Absatz 3 oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, zum Beispiel ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage und
3.
der Nachweis der Standsicherheit gemäß § 10.
(2)
Die Zeichnung muss die Darstellung der Werbeanlage und ihre Maße, auch bezogen auf den Standort und auf Anlagen, an denen die Werbeanlage angebracht oder in deren Nähe sie aufgestellt werden soll, sowie Angaben über die Farbgestaltung enthalten.
(3)
In der Beschreibung sind die Art und die Beschaffenheit der Werbeanlage sowie die Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen anzugeben. Bei beleuchteten Werbeanlagen sind die Art der Beleuchtung, deren Lichtstärke und Farbgebung anzugeben.

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