Jurafuchs

§ 9

BauVorlVO
Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung
Teil III Inhalt der Bauvorlagen
Stand 2025-11-11
(1)
In der Baubeschreibung sind das Vorhaben und seine Nutzung zu erläutern, sofern die notwendigen Angaben nicht in den Bauplanungen enthalten sind. Das Anforderungsprofil nach § 1 Absatz 1 Satz 5 ergibt sich abhängig vom Vorhaben aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume, dem Leistungsbild Freianlagen, dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke, dem Leistungsbild Tragwerksplanung und/oder dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, jeweils Leistungsphase Entwurfsplanung.
(2)
In der Betriebsbeschreibung sind zu erläutern:
1.
betriebsbedingte Einrichtungen,
2.
technische Arbeitsmittel,
3.
Anlagen,
4.
Arbeits- und Produktionsabläufe,
5.
Betriebszeiten,
6.
Verkehrsauswirkungen,
7.
Maßnahmen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz, die sich aus der Nutzung und der regelmäßigen Instandhaltung ergeben,
8.
die Anzahl der voraussichtlich beschäftigten Personen,
9.
die Art und die Menge der beim Betrieb eingesetzten, verarbeiteten, produzierten, gelagerten oder anfallenden Stoffe, Abfälle, Abwässer und
10.
durch den Betrieb zu erwartende Immissionen.

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