Informationstechnische Angebote der Berliner Verwaltung sind allgemein und barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei sollen das Corporate Design des Landes Berlin sowie die für das elektronische Stadtinformationssystem jeweils geltenden Gestaltungsrichtlinien angewendet werden.
§ 15
EGovG BlnGestaltung informationstechnischer Angebote
Abschnitt 2 - Verwaltungshandeln im E-Government
Stand 2016-05-30