Die Berliner Verwaltung stellt bei öffentlichen Stellen des Landes Berlin öffentliche Zugänge zu allen ihren informationstechnischen Angeboten über angemessen ausgestattete und barrierefrei zugängliche informationstechnische Ein- und Ausgabegeräte bereit.
§ 16
EGovG BlnÖffentliche IT-Zugänge
Abschnitt 2 - Verwaltungshandeln im E-Government
Stand 2016-05-30