(1)Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Mainz.(2)Sein Bezirk umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 (aufgehoben)§ 13 Arbeitsgerichte →