(1)Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Mainz.(2)Sein Bezirk umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Zweigstellen, Gerichtstage§ 9 Sozialgerichte →